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Wie machen wir es?

LPH 5: Ausführungsplanung

Die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-4 bilden die Grundlage für die Ausführungsplanung. Hier geht es um die bautechnische Vertiefung des abgestimmten Entwurfes inklusive aller erforderlichen Berechnungen und Dimensionierungen im engen Austausch mit den Fachplanern. Unter Umständen werden zu diesem Zeitpunkt auch bereits beauftragte Handwerker beratend mit eingebunden. Die LPH 5 geht in der Regel mit einem Maßstabswechsel in den Zeichnungen einher, um die ausgearbeiteten Details und Schichtaufbauten der einzelnen Bauteile in größeren Plänen erkenntlich zu machen. Grundlegende Änderungen gegenüber dem Stand der Genehmigungsplanung sind hierbei zu vermeiden. Die Ausführungspläne sind schließlich die Basis für die Arbeit der Handwerker und Fachfirmen auf der Baustelle. Ein wichtiges Werkzeug zur Terminplanung und Koordination der Gewerke ist der Bauzeitenplan. Dessen Erstellung dient der zeitlichen Nachverfolgung des Bauablaufes sowie der Kontrolle aller handwerklichen Tätigkeiten. Das Ziel ist, eine geordnete und weitestgehend reibungslose Arbeitsabfolge zu erreichen sowie den vorgesehenen Fertigstellungstermin eines Projektes sicherzustellen.

Wie viel wovon?

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

In dieser Planungsphase wird die Auftragsvergabe an die einzelnen Handwerksfirmen vorbereitet. Dabei werden die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsschritte einzelnen Gewerken zugeordnet. Unterteilt nach Leistungsbereichen aus dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) werden die Baumaßnahmen beschrieben und in Form einer Ausschreibung zusammengefasst. Neben den Leistungstexten ist die Ermittlung aller benötigten Baustoffmengen ein wesentlicher Teil der Vorbereitung. Wie viele Kubikmeter Beton benötigt die Bodenplatte? Wie viele Laufmeter Sparren hat das Dachtragwerk? Wie viele Quadratmeter Parkett sollen verlegt werden? Mit Hilfe dieser Angebotsunterlagen können Bauunternehmer ihre Preise für die einzelnen Positionen benennen, wodurch ein fairer, transparenter und nachvollziehbarer Angebotsvergleich möglich wird.

Was kostet meine Welt?

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Jetzt geht es darum, die Aufträge gemäß Planung und Leistungsbeschreibung für jedes Gewerk zu vergeben. Die richtigen Bauunternehmen zu finden, ist von entscheidender Bedeutung, da sie schlussendlich den Entwurf in die Realität umsetzen. Die erstellten Leistungsverzeichnisse werden, inklusive Vorbemerkungen und Vertragsvereinbarungen sowie der Ausführungsplanung, ausgewählten Baustellenfotos etc. an verschiedene Firmen versendet. Bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt erfolgt die Abgabe der ausgefüllten Angebotsunterlagen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Preisspiegel über die Baukosten des Projektes erstellt. Daraus geht eindeutig hervor, wie die einzelnen Anbieter preislich einzuordnen sind. Der Vorteil dabei ist, mit mehreren Handwerksbetrieben auf eine effiziente Weise ins Gespräch zu kommen und Verhandlungen führen zu können. Nach Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Angebote sowie gegebenenfalls persönlichen Eindrücken erfolgt die Beauftragung.

Die getroffene Übereinkunft zwischen Bauherrschaft und Fachfirma wird in einem Bauvertrag verbindlich festgehalten. Diesem Vertrag liegen die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde. Er basiert auf einem Werkvertrag nach BGB, wird jedoch durch die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ der VOB Teil B modifiziert und ergänzt.

Gibt’s Probleme?

LPH 9: Objektbetreuung

Die Objektbetreuung im Bauwesen geht über die eigentliche Bauphase hinaus. Sollten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes Mängelansprüche anfallen, werden diese im Zuge einer Objektbegehung fachlich bewertet. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart oder spezielle Regelungen zutreffen, endet die Gewährleistung nach VOB 4 Jahre nach erfolgter Bauabnahme. Vor Ablauf der Verjährungsfrist findet eine separate Besichtigung statt, um eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend machen zu können. Die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen gehört ebenfalls zu dieser letzten Leistungsphase.

Jetzt kreist der Hammer!

LPH 8: Objektüberwachung und Dokumentation

Mit Beginn der Baumaßnahmen startet die LPH 8. Im Allgemeinen als Bauleitung bezeichnet, stellt diese Phase den umfangreichsten Aufgabenbereich dar. Bei der Bauüberwachung geht es im Rahmen regelmäßiger Bauberatungen in erster Linie um die Koordination und Kontrolle der ausführenden Gewerke auf der Baustelle. Dabei werden die Ergebnisse fortwährend auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der Ausführungsplanung sowie den Leistungsbeschreibungen überprüft und mit Baustellenbildern chronologisch dokumentiert.

Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Rechnungsprüfung. Nach erbrachter Leistung werden die gestellten Handwerkerrechnungen eingehend auf Ihre Richtigkeit kontrolliert und mit dem Aufmaß abgeglichen. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, kommt es zur Nachverhandlung mit den Bauunternehmen. Schlussendlich erfolgt die Freigabe und Weiterleitung an die Bauherrschaft. Abgeschlossene Bauleistungen müssen auf Mängel überprüft und abgenommen werden. Festgestellte Mängel und zu erbringende Restarbeiten sind bei der gemeinsamen Abnahme zu protokollieren und von der jeweils zuständigen Firma zu beseitigen. Abschließend werden alle relevanten Unterlagen zusammengestellt. Mit der Übergabe an die Bauherrschaft beginnen die Verjährungsfristen für Mängelansprüche und die Aufnahme der Nutzung.

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