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Viel zu tun!

Die Leistungsphasen 1-9:

Ein Haus entsteht nicht von heute auf morgen. Damit alles rund läuft, bedarf es einer guten Planung und Abstimmung mit verschiedensten Akteuren. Die einzelnen Grundleistungen und Arbeitsschritte von der ersten Idee bis zur Fertigstellung werden thematisch zusammengefasst und in Leistungsphasen (LPH) abgebildet. Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen, die aufeinander aufbauend und in sich abgeschlossen sind. Sie definieren, welche Aufgabenbereiche zu welchem Zeitpunkt zu erbringen sind und folgen der Logik des Planes und Bauens. Diese Bauphasen definiert § 3 der HOAI, der sogenannten Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Anzahl der erforderlichen Leistungsphasen unterscheidet sich je nach Art des Vorhabens.

Wo stehen wir?

LPH 1: Grundlagenermittlung

Am Beginn eines jeden Vorhabens steht das gegenseitige Kennenlernen. Der Kontakt findet in der Regel im Büro, direkt auf dem Baugrundstück oder vor dem Sanierungsobjekt statt. In dieser ersten Phase werden Rahmenbedingungen für das Projekt ermittelt. Dazu gehören zunächst die Klärung der Aufgabenstellung sowie die konkreten Vorstellungen und Anforderungen der Bauherrschaft. Was und wofür soll gebaut werden? Wie ist der zeitliche Ablauf? Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Weiterhin werden die unterschiedlichen Leistungsphasen besprochen, mögliche Schwierigkeiten erläutert und Fachplaner benannt. Abschließend erfolgt die Sammlung von Informationen und Daten, um einen Überblick über die notwendigen Arbeitsschritte zu schaffen. Dies umfasst die Organisation von Bestands- oder Vermesserplänen, die Sichtung von Archivunterlagen sowie die Auseinandersetzung mit Flächennutzungsplänen, Satzungen oder denkmalschutzrechtlichen Auflagen.

Konzept, Idee, Entwurf.

LPH 3: Entwurfsplanung

Der Vorentwurf und die Kostenschätzung sind durch die Bauherrschaft zu bestätigen, damit es bei der weiteren Ausarbeitung keine Missverständnisse gibt. Innerhalb der Leistungsphase 3 gewinnt der Entwurf immer mehr an Detail. Dabei werden auch städtebauliche, gestalterische, soziale, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigt. Die wesentlichen bautechnischen Zeichnungen bei der Vermittlung des Gebäudekonzeptes sind Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Diese werden je nach Art und Größe des Projektes aufbereitet und allen fachlich an der Planung Beteiligten zur Verfügung gestellt. Im wechselseitigen Zusammenwirken mit den Fachplanern fließt deren Expertise in den Planstand ein, um ein übergreifendes Ergebnis zu erarbeiten, das alle relevanten Bereiche des Bauvorhabens abdeckt. Das Ziel der Entwurfsplanung ist ein abgestimmtes und realisierbares Konzept, das alle projektspezifischen Aufgabenstellungen berücksichtigt.

So oder so?

LPH 2: Vorplanung

Nachdem die Erstgespräche mit der Bauherrschaft geführt sind und der gemeinsame Weg beschlossen wurde, folgt die Vorplanung. Die erworbenen Grundlagen werden analysiert und auf ihrer Basis erste Entwürfe erarbeitet. Um die Vorstellungen über das angestrebte Ziel abzugleichen und auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, werden in dieser frühen Phase die jeweiligen Bilder und Gedanken mit Hilfe von ausgewählten Referenzprojekten veranschaulicht. Der Vergleich von unterschiedlichen Varianten und Lösungsansätzen wird mit Skizzen, Modellen und Renderings geführt. Zusammen mit der Idee wächst auch das dreidimensionale Modell, welches mit einer speziellen Software (BIM) erstellt wird und den Prozess bis zum Ende begleitet. Aus dem erstellten Planungskonzept gehen bereits die Raumgrößen und Funktionen hervor. Ebenso werden die Gestalt und Kubatur des Hauses in seinen Grundzügen erarbeitet und Fragen der Energieberatung, Statik und Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt gerückt.

Während der Vorplanung erfolgt die erste Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Behörden, wie beispielsweise dem Bauordnungsamt oder dem Amt für Denkmalschutz, um weitere Informationen einzuholen und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abzustimmen. Dazu müssen bestehende Auflagen, Belange oder Vorgaben, etwa aus einem Bebauungsplan oder der Landesbauordnung besprochen und das Projekt gegebenenfalls angepasst werden. Zudem wird eine erste Kostenschätzung erstellt, sodass sich ein überschlägiger preislicher Rahmen ergibt. Diese folgt der Gliederung und Struktur der DIN 276 und dient als Grundlage für Baufinanzierungen und mögliche Förderprogramme.

Zack, Stempel drauf!

LPH 4: Genehmigungsplanung

Steht das ausgearbeitete Konzept, kann der Bauantrag gestellt werden. Die LPH 4 ist in der HOAI ausführlich beschrieben und unterliegt gesetzlichen Regelungen. Hier geht es um die Zusammenstellung genehmigungsfähiger Bauplanmappen inklusive aller notwendigen Zeichnungen und Formulare, die den Anforderungen der Baubehörden entsprechen. Zu den Genehmigungsunterlagen gehören Anlagen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, die Statik, das Brandschutzkonzept sowie der Wärmeschutznachweis nach GEG. Nicht selten muss im Vorfeld mit den Behörden über Abstandsflächen und Baulasten verhandelt werden. Weiterhin sind je nach Bauvorhaben verschiedene Nachweise, Auskünfte, Beschreibungen und Berechnungen zu erbringen. Das Architekturbüro muss in der Architektenkammer gelistet sein und über eine Bauvorlageberechtigung verfügen. Nach vollständiger Vorlage sämtlicher Antragsunterlagen kann die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit des Projektes bis zu drei Monate dauern. Das behördliche Verfahren endet mit dem Erhalt der Baugenehmigung.

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